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Gentechnisch veränderte
Organismen (GVO), auch Gentechnisch modifizierter Organismus,
englisch
genetically modified
organism (GMO), seltener
genetically engineered organism (GEO),
sind
Organismen, deren
Erbanlagen
mittels
gentechnischer
Methoden gezielt verändert worden sind. Diese Methoden unterscheiden
sich von
Kreuzen,
Mutation,
Rekombination und
anderen Methoden herkömmlicher
Züchtung.[2]
Der Begriff „gentechnisch veränderter Organismus“ wird in Deutschland
durch das
Gentechnikgesetz
(GenTG) definiert.[3]
Zur Genmodifikation zählt die
gezielte Abschaltung einzelner Gene, sowie das gezielte Einbringen
arteigener oder artfremder Gene. GVOs, in die
Gene aus anderen
Arten
eingeschleust wurden, werden auch als Transgene Organismen bezeichnet,
die eingeschleusten Gene als Transgene. So werden beispielsweise Gene
zwischen verschiedenen Arten übertragen, um Tieren oder Pflanzen
bestimmte Eigenschaften zu vermitteln, die mit herkömmlicher Züchtung
nicht oder schwerer zu erreichen wären.
Man unterscheidet
grüne (an
Pflanzen),
rote (an Mensch
und
Wirbeltieren) und
weiße (an
Mikroorganismen)
Gentechnik. In der Medizin werden rechtlich nur nicht-menschliche
Organismen als GVOs angesehen. Ansonsten müssten Patienten, die sich
beispielsweise einer
Gentherapie
unterzogen haben, als entsprechende Organismen behandelt werden.
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